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Antragsformular Winterlager 2025/2026

* Obligatorisches Feld. Wir benötigen Ihre E-Mail-Adresse, um die Bestätigung zu senden. Bitte lesen Sie unsere Datenschutzbestimmungen.

** Abstellbedingungen, Lesen Sie unter dem Formular die Bedingungen, die gelten.

Bitte beachten Sie! Achten Sie darauf, dass der Wohnwagen mit Ihrer Stellplatznummer 2025, Ihrem Namen und Ihrer Telefonnummer beschriftet ist. Kleben Sie diese Angaben auf die Innenseite der Windschutzscheibe des Wohnwagens. Schlüssel usw. können an der Rezeption abgegeben werden. Boote und Bootsanhänger müssen mit einem Aufkleber versehen sein, den Sie an der Rezeption abholen können.

Abstellbedingungen* *
Einzelheiten
Ich bestätige hiermit, dass mir die folgenden Bedingungen bekannt sind und ich mit ihnen einverstanden bin. *

Lagerungsbedingungen

Stillhaltefrist: 27. Oktober 2025 bis 27. März 2026

  1. Die mit dem Parken verbundenen Kosten sind unten aufgeführt. Kosten, die nicht ausdrücklich erwähnt werden, gelten als inbegriffen. Lagerung € 184,- inkl. MwSt.)
  2. Dieser Betrag wird in einer gesonderten Mitteilung berechnet.
  3. Sie können nur dann einen Standplatz nutzen, wenn Sie für das Jahr 2026 einen Platz für die Vorsaison oder die ganze Saison buchen.
  4. Der Eigentümer ist verpflichtet, das Campingmittel an einem vom Freizeitunternehmer zu bezeichnenden Ort aufzustellen und aufzubewahren, wobei sowohl das Campingmittel als auch der Schuppen mindestens 1 m von der Hecke/Vegetation entfernt sein müssen.
  5. Während der Aufbewahrungszeit ist es nicht gestattet, die Campingmittel für Übernachtungen oder Erholungsaufenthalte zu nutzen.
  6. Da wir möchten, dass die Plätze auch im Winter ordentlich aussehen, damit wir sie ordentlich mähen und gegebenenfalls nachsäen können, erwarten wir dies von Ihnen:
  • Alles auf Ihrem Stellplatz ist ordentlich und sauber, also außer dem Wohnwagen und dem Schuppen (Typ Keter Factor 66) gibt es nichts anderes auf dem Stellplatz (auch keine losen Gegenstände unter oder hinter dem Wohnwagen)
  • Decking ordentlich vor dem Wohnwagen platziert, gestapelt und mit Plane (grün/blau/braun/schwarz) umwickelt und sturmsicher gemacht
  • Vorzelte, Partyzelte und zusätzliche Zelte sind entfernt worden
  • Gasflaschen oder andere leicht entflammbare Gegenstände wurden aus dem Wohnwagen und seiner Umgebung entfernt.
  • Das (Wieder-)Aufstellen von Campingmitteln durch Mitarbeiter von Vakantiepark De Meeuw B.V. erfolgt auf Kosten und Risiko des Eigentümers des Campingmittels.
  1. Der Freizeitunternehmer haftet nicht für Schäden, die sich aus oder im Zusammenhang mit der Lagerung der Campingmittel ergeben, es sei denn, der Schaden wurde durch Fahrlässigkeit des Freizeitunternehmers oder seiner Mitarbeiter verursacht.
  2. Der Eigentümer muss die erforderliche Versicherung für die Campingmittel abschließen. Der Unternehmer haftet nicht für den Diebstahl (von) oder die Beschädigung der Campingausrüstung, es sei denn, der Diebstahl oder die Beschädigung wurde durch ein dem Unternehmer oder seinem Personal zurechenbares Versäumnis verursacht.
  3. Der Eigentümer darf nur mit schriftlicher Zustimmung des Betreibers einen anderen als den in diesem Vertrag genannten Wohnwagentyp auf dem Gelände abstellen.
  4. Das Recht auf Lagerung gibt keinen Anspruch auf einen Vertrag für einen Saisonplatz nach Ablauf dieses Vertrages.
  5. Wird der Vertrag nicht vor dem 27. Oktober 2025 unterzeichnet und an den Unternehmer zurückgeschickt, erlischt das Recht auf Lagerung und die Campingmittel müssen bis zum (Enddatum des Saisonvertrags) entfernt werden.
Campingplatz Brielle Empfang 9

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